Scheinheilig
Die Lottoumsätze befinden sich seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) auf Talfahrt. Und das, obwohl die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) unter Missachtung des GlüStV ihre Werbeausgaben auf 51 Millionen Euro nochmals aufgestockt haben. Hinzu kommen noch erhebliche Ausgaben insbesondere für die Jackpotwerbung in den Lotto-Annahmestellen.
Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Glücksspielstaatsvertrags hat dazu geführt, dass die Länder am 8. September 2010 den so genannten „Scheinheiligkeitstest“ beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verloren haben.
Machen Sie selbst den Scheinheiligkeitstest. Und stellen Sie selbst fest, ob oder wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, wenn es um die Aussagen der staatlichen Lottogesellschaften geht. Hier geht’s zum Test
Verboten
Die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder hat die staatlichen Lottogesellschaften mit einem Schreiben vom 29.09.2010 unmissverständlich aufgefordert, als Konsequenz auf die EuGH Urteile vom 08.09.2010 ihre Imagewerbung einzustellen sowie Werbung, die darauf abzielt, zu aktiver Teilnahme am Spiel anzuregen, etwa indem das Spiel verharmlost wird oder indem die Anziehungskraft des Spiels durch zugkräftige Werbebotschaften erhöht wird, die bedeutende Gewinne vorspiegeln. Dennoch werben die staatlichen Lottogesellschaften scheinheilig munter weiter. Wie und wo erfahren Sie hier.
Der Lotto Pranger
Der GlüStV regelt die Werbung und den Vertrieb von Glücksspielen. Doch wie konsequent verfolgen die staatlichen Lottogesellschaften eigentlich diese Regeln? Lesen Sie hier.
Bayernlos. Hemmungslos.
Auf dem Münchener Oktoberfest verzockt ein ganz offensichtlich spielsüchtiger, verschuldeter und betrunkener Mann mehrere hundert Euro in einer offiziellen Lotto-Annahmestelle. Mit versteckter Kamera gefilmt, wird die Doppelmoral der Spielsuchtprävention entlarvt.